Stoff   FEUERWERKSKÖRPER
UN Nummer   0337
Gefahrnummer  
ADR Gefahrzettel   1.4
ADR Klasse   1
Klassifizierungscode   1.4S
Verpackungsgruppe  
ERI-Card   1-04
 
Unfall-Hilfeleistung
Explosionsgefährliche Stoffe und Gegenstände mit einem geringen Explosionsrisiko (Unterklasse 1.4)

1. Eigenschaften.
  • Explosionsgefährliche Stoffe oder Gegenstände mit Explosivstoffen (z.B. Munition).
  • Kann zusätzlich giftige oder ätzende Eigenschaften haben.

2. Gefahren.
  • Vermindertes Explosionsrisiko. Auswirkungen sind weitgehend auf ein Versandstück beschränkt.
  • Kann im Brandfall giftige oder ätzende Dämpfe entwickeln.

3. Persönlicher Schutz.
  • Umluftunabhängiger Atemschutz

4. Einsatz-Massnahmen.
  4.1 Allgemeine Massnahmen.
  • Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen. In der Nähe der Ladung keine elektronischen Geräte betreiben.
  • Abstand halten und sofort jede geeignete Deckungsmöglichkeit nutzen.
  • Gefahr für die Öffentlichkeit ! Personen in der Nähe warnen und den Gefahrenbereich unverzüglich räumen.
  • Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
  • Herabgefallene oder herausgeschleuderte Explosivstoffe oder Gegenstände NICHT BERÜHREN!
  • Zuständige Behörden benachrichtigen.

  4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.
  • KEINE MASSNAHMEN ZUR EINGRENZUNG EINES STOFFAUSTRITTS! Sofort Fachleute hinzuziehen.
  • Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde benachrichtigen.

  4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).
  • Ausbreitung des Brandes verhindern. Vollstrahl einsetzen!
  • Aus geschützter Stellung arbeiten, um Gefährdung der Einsatzkräfte zu reduzieren. Mobile Wasserwerfer verwenden.
  • Gefahrenbereich für die Bevölkerung im Umkreis von mindestens 100 m um die Unfallstelle. Sofort räumen!
  • Gefahrenbereich für die Einsatzkräfte im Umkreis von mindestens 25 m um die Unfallstelle. Zurückziehen!

5. Erste Hilfe.
  • Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen.
  • Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.

6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.
  • Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort Fachberater hinzuziehen.

7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.
  7.1 Ablegen der Schutzkleidung.
  • Zur Dekontamination unbedingt Fachleute hinzuziehen.

  7.2 Reinigung der Ausrüstung.
  • Vor Verlassen der Einsatzstelle Fachleute hinzuziehen.
Top


© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-.
http://www.cefic.org - Telephone +32 (0)2 436 9300