Unfall-Hilfeleistung 
    Verdichtetes Gas, entzündbar 
     1. Eigenschaften. 
    - Bildet mit Luft explosionsfähige Gemische.
  
    - Erstickend! Das Gas wirkt ohne vorherige Wahrnehmung!
  
     2. Gefahren. 
    - Erwärmung des Behälters führt zu Druckanstieg und Berstgefahr mit schlagartiger Freisetzung von brennbarem Gas.
  
    - Entwickelt giftige und reizende Dämpfe bei starker Erwärmung oder Brand.
  
    - Das Gas kann unsichtbar sein, in Kanalisation und Kellerräume eindringen oder die Atemluft in geschlossenen Räumen verdrängen.
  
     3. Persönlicher Schutz. 
    - Umluftunabhängiger Atemschutz
  
    - Einsatzkräfte vor Strahlungswärme schützen! Wassersprühstrahl (Hydroschild) oder andere geeignete Maßnahmen
  
     4. Einsatz-Massnahmen. 
      4.1 Allgemeine Massnahmen. 
    
    - Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen.
  
    - Gefahr für die Öffentlichkeit! Personen in der Nähe auffordern, in Gebäuden zu bleiben, Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen abzustellen. Evakuierung von Personen erwägen.
  
    - Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
  
    - Personen auffordern, Kellerräume, Kanalisation oder andere geschlossene tieferliegende Räume zu verlassen und nicht wieder zu betreten.
  
       4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. 
    - Lecks wenn möglich schließen.
  
    - Auf explosionsfähige Atmosphäre überprüfen.
  
    - Keine funkenreißenden Werkzeuge verwenden. Explosionsgeschützte Ausrüstung einsetzen.
  
    - Gaswolke mit Sprühstrahl niederschlagen oder verwirbeln.
  
    - Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
  
    - Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.
  
       4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen). 
    - Behälter mit Wasser kühlen.
  
    - Falls ohne Risiko möglich, Gaszufuhr absperren.
  
    - Gasflamme nicht löschen, außer wenn unbedingt notwendig.
  
    - Aus geschützter Stellung arbeiten, um Gefährdung der Einsatzkräfte zu reduzieren. Mobile Wasserwerfer verwenden.
  
    - Mit Sprühstrahl oder Pulver löschen.
  
    - Nicht mit Vollstrahl löschen.
  
    - Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
  
    - Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.
  
     5. Erste Hilfe. 
    - Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
  
    - Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
  
    - Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen.
  
     6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. 
    - Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort Fachberater hinzuziehen.
  
     7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz. 
      7.1 Ablegen der Schutzkleidung. 
    - Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
  
       7.2 Reinigung der Ausrüstung. 
    - Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
  
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