Stoff   NITRIERSÄUREMISCHUNG mit mehr als 50 % Salpetersäure
UN Nummer   1796
Gefahrnummer   885
ADR Gefahrzettel   8+5.1
ADR Klasse   8
Klassifizierungscode   CO1
Verpackungsgruppe   I
ERI-Card   8-60
Default   Ja
 
Unfall-Hilfeleistung
Stark ätzender Stoff, brandfördernd

1. Eigenschaften.
  • Heftige Reaktion mit Wasser. Bei Anwendung sehr großer Wassermengen auf kleine Stoffmengen reagiert der Stoff vollständig aus.
  • Stark ätzend, verursacht schwere Schäden an Haut, Augen und Atemwegen.
  • Brandfördernd
  • Flammpunkt über 60°C oder nicht entzündbar.

2. Gefahren.
  • Die Hitzeeinwirkung auf Behälter führt zu Druckanstieg mit Berstgefahr und nachfolgender Explosion.
  • Entwickelt ätzende und reizende Dämpfe, auch im Brandfall.
  • Kann Metalle angreifen, hierbei Wasserstoffgas entwickeln und mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.
  • Kontakt mit brennbaren Stoffen kann einen Brand oder eine Explosion verursachen.
  • Die mit dem Stoff verschmutzte Kleidung kann in Brand geraten, besonders wenn diese trocken wird.
  • Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen.

3. Persönlicher Schutz.
  • Chemikalienschutzanzug CSA-Vollschutz

4. Einsatz-Massnahmen.
  4.1 Allgemeine Massnahmen.
  • Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des Gefahrenbereichs anlegen.
  • Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
  • Den Kontakt mit brennbaren Stoffen (z.B. Benzin) vermeiden.

  4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.
  • Lecks wenn möglich schließen.
  • Ausgetretenen Stoff mit Sprühstrahl so weit verdünnen, wie zur Gefahrenbegrenzung notwendig. Ablaufendes Wasser/Stoffgemisch mit allen verfügbaren Mitteln zurückhalten.
  • Zur Leckabdichtung keine Stopfen/Keile aus organischem Material (z.B. Holz) verwenden.
  • Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
  • Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.

  4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).
  • Behälter mit Wasser kühlen.
  • Mit Sprühstrahl löschen
  • Nicht mit Vollstrahl löschen.
  • Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
  • Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.

5. Erste Hilfe.
  • Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
  • Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen.
  • Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
  • Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden.

6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.
  • Säurebeständige Ausrüstung einsetzen.
  • Ausgetretenes Produkt in dicht schließende Behälter aufnehmen.

7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.
  7.1 Ablegen der Schutzkleidung.
  • Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen.
  • Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen.

  7.2 Reinigung der Ausrüstung.
  • Vor Abtransport von der Einsatzstelle mit Wasser abspülen und Fachleute hinzuziehen.
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