Stoff   METHAN, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG oder ERDGAS, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG, mit hohem Methangehalt
UN Nummer   1972
Gefahrnummer   223
ADR Gefahrzettel   2.1
ADR Klasse   2
Klassifizierungscode   3F
Verpackungsgruppe  
ERI-Card   2-46
 
Unfall-Hilfeleistung
Tiefkalt verflüssigtes Gas, entzündbar

1. Eigenschaften.
  • Bildet mit Luft explosionsfähige Gemische.
  • In flüssiger Form hat der Stoff sehr tiefe Temperaturen.
  • Erstickend! Das Gas wirkt ohne vorherige Wahrnehmung!

2. Gefahren.
  • Erwärmung des Behälters führt zu Druckanstieg und Berstgefahr mit schlagartiger Freisetzung einer entzündbaren Dampfwolke (Gefahr eines BLEVE), die explodieren und sich mit einer Druckwelle (Dampfwolkenexplosion) ausbreiten kann.
  • Kontakt mit dem flüssigen Stoff läßt viele Materialien einschließlich der Schutzkleidung spröde werden.
  • Entwickelt giftige und reizende Dämpfe bei starker Erwärmung oder Brand.
  • Das Gas kann unsichtbar sein, in Kanalisation und Kellerräume eindringen oder die Atemluft in geschlossenen Räumen verdrängen.

3. Persönlicher Schutz.
  • Umluftunabhängiger Atemschutz
  • Einsatzkräfte vor Strahlungswärme schützen! Wassersprühstrahl (Hydroschild) oder andere geeignete Maßnahmen

4. Einsatz-Massnahmen.
  4.1 Allgemeine Massnahmen.
  • Mit dem Wind vorgehen.
  • Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen.
  • Gefahr für die Öffentlichkeit! Personen in der Nähe auffordern, in Gebäuden zu bleiben, Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen abzustellen. Evakuierung von Personen erwägen.
  • Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
  • Personen auffordern, Kellerräume, Kanalisation oder andere geschlossene tieferliegende Räume zu verlassen und nicht wieder zu betreten.

  4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.
  • Lecks wenn möglich schließen.
  • Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.
  • Auf explosionsfähige Atmosphäre überprüfen.
  • Keine funkenreißenden Werkzeuge verwenden. Explosionsgeschützte Ausrüstung einsetzen.
  • Gaswolke mit Sprühstrahl niederschlagen oder verwirbeln. Sprühstrahl nicht mit flüssigem Produkt in Berührung kommen lassen.
  • Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
  • Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.

  4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).
  • Behälter mit Wasser kühlen.
  • Kein Wasser auf Leckstellen oder Sicherheitseinrichtungen geben.
  • Falls ohne Risiko möglich, Gaszufuhr absperren.
  • Gasflamme nicht löschen, außer wenn unbedingt notwendig.
  • Mit Sprühstrahl oder Pulver löschen.
  • Nicht mit Vollstrahl löschen.
  • Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
  • Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.

5. Erste Hilfe.
  • Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
  • Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen.
  • Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
  • Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen.

6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.
  • Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort Fachberater hinzuziehen.

7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.
  7.1 Ablegen der Schutzkleidung.
  • Kontaminierte Kleidung so schnell wie möglich, noch vor dem Verlassen der Einsatzstelle, ablegen.

  7.2 Reinigung der Ausrüstung.
  • Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
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