Stoff   3-BROMPROPIN
UN Nummer   2345
Gefahrnummer   33
ADR Gefahrzettel   3
ADR Klasse   3
Klassifizierungscode   F1
Verpackungsgruppe   II
ERI-Card   3-09
 
Unfall-Hilfeleistung
Leicht entzündbarer flüssiger Stoff

1. Eigenschaften.
  • Entwickelt gefährliche Dämpfe.
  • Flammpunkt unter 23°C.
  • Gefährlich für Augen und Atemwege.
  • Mischbar mit Wasser (mehr als 10%) oder schwerer als Wasser.

2. Gefahren.
  • Die Hitzeeinwirkung auf Behälter führt zu Druckanstieg mit Berstgefahr und nachfolgender Explosion.
  • Kann mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.
  • Entwickelt giftige und reizende Dämpfe bei starker Erwärmung oder Brand.
  • Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen.
  • Kann narkotisch wirken und zu Bewußtlosigkeit führen.

3. Persönlicher Schutz.
  • Umluftunabhängiger Atemschutz
  • Chemikalienbeständige Kleidung bei Kontaminationsgefahr.
  • Unter dem Schutzanzug gegebenenfalls Feuerschutzkleidung nach EN 469 tragen.

4. Einsatz-Massnahmen.
  4.1 Allgemeine Massnahmen.
  • Mit dem Wind vorgehen.
  • Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen.
  • Gefahr für die Öffentlichkeit! Personen in der Nähe auffordern, in Gebäuden zu bleiben, Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen abzustellen. Evakuierung von Personen erwägen.
  • Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.

  4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.
  • Lecks wenn möglich schließen.
  • Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.
  • Auf explosionsfähige Atmosphäre überprüfen.
  • Keine funkenreißenden Werkzeuge verwenden. Explosionsgeschützte Ausrüstung einsetzen.
  • Flüssigkeit mit Sand, Erde oder anderen geeigneten Materialien aufnehmen oder mit alkoholbeständigem Schaum abdecken.
  • Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
  • Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.

  4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).
  • Behälter mit Wasser kühlen.
  • Mit alkoholbeständigem Schaum löschen, sonst mit Sprühstrahl oder Pulver, danach mit Schaum abdecken.
  • Nicht mit Vollstrahl löschen.
  • Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
  • Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.

5. Erste Hilfe.
  • Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
  • Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen.
  • Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
  • Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen.

6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.
  • Beim Umpumpen auf ausreichende Erdung achten.
  • Explosionsgeschützte Pumpen einsetzen. Bei Elektropumpen auf geeignete Temperaturklasse achten. Mindestens T3 !
  • Mineralölbeständige Ausrüstung einsetzen.
  • Ausgetretenes Produkt in belüfteten und mit Absorptionsfiltern ausgestatteten Behältern aufnehmen.

7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.
  7.1 Ablegen der Schutzkleidung.
  • Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen.
  • Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen.
  • Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten.

  7.2 Reinigung der Ausrüstung.
  • Vor Abtransport von der Einsatzstelle mit Wasser abspülen.
Top


© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-.
http://www.cefic.org - Telephone +32 (0)2 436 9300