Stoff   CHLORTRIFLUORMETHAN UND TRIFLUORMETHAN, AZEOTROPES GEMISCH mit ca. 60 % Chlortrifluormethan (GAS ALS KÄLTEMITTEL R 503)
UN Nummer   2599
Gefahrnummer   20
ADR Gefahrzettel   2.2
ADR Klasse   2
Klassifizierungscode   2A
Verpackungsgruppe  
ERI-Card   2-52
 
Unfall-Hilfeleistung
Verflüssigtes Gas, nicht entzündbar

1. Eigenschaften.
  • Erstickend! Das Gas wirkt ohne vorherige Wahrnehmung!
  • Nicht entzündbar
  • Das Gas ist viel schwerer als Luft.

2. Gefahren.
  • Erwärmung des Behälters führt zu Druckanstieg und Berstgefahr mit schlagartiger Freisetzung einer Dampfwolke, die sich mit einer Druckwelle ausbreiten kann (Gefahr eines BLEVE).
  • Das Gas kann unsichtbar sein, in Kanalisation und Kellerräume eindringen oder die Atemluft in geschlossenen Räumen verdrängen.

3. Persönlicher Schutz.
  • Umluftunabhängiger Atemschutz

4. Einsatz-Massnahmen.
  4.1 Allgemeine Massnahmen.
  • Mit dem Wind vorgehen.
  • Gefahr für die Öffentlichkeit! Personen in der Nähe auffordern, in Gebäuden zu bleiben, Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen abzustellen. Evakuierung von Personen erwägen.
  • Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
  • Personen auffordern, Kellerräume, Kanalisation oder andere geschlossene tieferliegende Räume zu verlassen und nicht wieder zu betreten.

  4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.
  • Lecks wenn möglich schließen.
  • Gaswolke mit Sprühstrahl niederschlagen oder verwirbeln.
  • Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
  • Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.

  4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).
  • Behälter mit Wasser kühlen.
  • Aus geschützter Stellung arbeiten, um Gefährdung der Einsatzkräfte zu reduzieren. Mobile Wasserwerfer verwenden.
  • Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
  • Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.

5. Erste Hilfe.
  • Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
  • Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.

6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.
  • Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort Fachberater hinzuziehen.

7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.
  7.1 Ablegen der Schutzkleidung.
  • Kontaminierte Kleidung so schnell wie möglich, noch vor dem Verlassen der Einsatzstelle, ablegen.

  7.2 Reinigung der Ausrüstung.
  • Vor Abtransport von der Einsatzstelle mit Wasser abspülen.
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