Stoff   RADIOAKTIVE STOFFE, FREIGESTELLTES VERSANDSTÜCK - BEGRENZTE STOFFMENGE
UN Nummer   2910
Gefahrnummer  
ADR Gefahrzettel  
ADR Klasse   7
Klassifizierungscode  
Verpackungsgruppe  
ERI-Card   7-01
 
Unfall-Hilfeleistung
Radioaktiver Stoff in freigestellten Versandstücken

1. Eigenschaften.
  • Stoff mit begrenztem radiologischen Gefährdungspotential: Geringe Personengefährdung durch äußere Bestrahlung.
  • Max. Dosisleistung an der Oberfläche des unbeschädigten Versandstückes: 0,005 mSv/h.

2. Gefahren.
  • Kontaminations- und Inkorporationsgefahr nur bei beschädigten Versandstücken.

3. Persönlicher Schutz.
  • Umluftunabhängiger Atemschutz
  • Chemikalienbeständige Kleidung bei Kontaminationsgefahr.
  • Personendosimeter und Dosisleistungsmeßgerät

4. Einsatz-Massnahmen.
  4.1 Allgemeine Massnahmen.
  • Mit dem Wind vorgehen.
  • Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
  • Zuständige Behörden benachrichtigen.

  4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.
  • Ausgetretenen Stoff oder aus einer Abschirmung herausgefallenen Strahler nicht berühren.
  • Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.
  • Flüssigkeit mit Sand, Erde oder anderen geeigneten Materialien aufnehmen.

  4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).
  • Mit allen verfügbaren Mitteln löschen, aber keinen Vollstrahl einsetzen!
  • Unbeschädigte Behälter aus der Wärmestrahlung entfernen.
  • Löschmittel sparsam einsetzen und zurückhalten.

5. Erste Hilfe.
  • Betroffene Personen aus dem Gefahrenbereich retten, beachte die Gefährdung durch radioaktive Strahlung
  • Erste Hilfe darf nur von Einsatzkräften mit geeigneter Schutzausrüstung geleistet werden.
  • Kontaminierte Kleidung sofort entfernen, hierbei (z.B mit einer Maske) die Atemwege schützen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen.
  • Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
  • Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden.

6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.
  • Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort Fachberater hinzuziehen.

7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.
  7.1 Ablegen der Schutzkleidung.
  • Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug Einsatzkräfte mit Messgerät auf Kontamination überprüfen.
  • Zur Dekontamination unbedingt Fachleute hinzuziehen.

  7.2 Reinigung der Ausrüstung.
  • Vor Verlassen der Einsatzstelle Fachleute hinzuziehen.
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