Stoff   WASSERSTOFFPEROXID, WÄSSERIGE LÖSUNG mit mindestens 8 %, aber weniger als 20 % Wasserstoffperoxid (Stabilisierung nach Bedarf)
UN Nummer   2984
Gefahrnummer   50
ADR Gefahrzettel   5.1
ADR Klasse   5.1
Klassifizierungscode   O1
Verpackungsgruppe   III
ERI-Card   5-33
 
Unfall-Hilfeleistung
Brandfördernder flüssiger Stoff oder wässrige Lösung

1. Eigenschaften.
  • Gefährlich für Haut, Augen und Atemwege.
  • Brandfördernd
  • Flammpunkt über 60°C oder nicht entzündbar.

2. Gefahren.
  • Die Hitzeeinwirkung auf Behälter führt zu Druckanstieg mit Berstgefahr und nachfolgender Explosion.
  • Entwickelt giftige und reizende Dämpfe bei starker Erwärmung oder Brand.
  • Kontakt mit brennbaren Stoffen kann einen Brand oder eine Explosion verursachen.
  • Die mit dem Stoff verschmutzte Kleidung kann in Brand geraten, besonders wenn diese trocken wird.
  • Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen.

3. Persönlicher Schutz.
  • Chemikalienbeständige Kleidung (z.B. Spritzschutz-, Säureschutzkleidung)
  • Umluftunabhängiger Atemschutz

4. Einsatz-Massnahmen.
  4.1 Allgemeine Massnahmen.
  • Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des Gefahrenbereichs anlegen.
  • Den Kontakt mit brennbaren Stoffen (z.B. Benzin) vermeiden.

  4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.
  • Lecks wenn möglich schließen.
  • Ausgetretenen Stoff mit Sprühstrahl so weit verdünnen, wie zur Gefahrenbegrenzung notwendig. Ablaufendes Wasser/Stoffgemisch mit allen verfügbaren Mitteln zurückhalten.
  • Zur Leckabdichtung keine Stopfen/Keile aus organischem Material (z.B. Holz) verwenden.
  • Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
  • Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.

  4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).
  • Behälter mit Wasser kühlen.
  • Mit Sprühstrahl löschen
  • Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
  • Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.

5. Erste Hilfe.
  • Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
  • Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen.
  • Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.

6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.
  • Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort Fachberater hinzuziehen.

7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.
  7.1 Ablegen der Schutzkleidung.
  • Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen.
  • Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen.

  7.2 Reinigung der Ausrüstung.
  • Vor Abtransport von der Einsatzstelle mit Wasser abspülen.
  • Zum nächstmöglichen Zeitpunkt und vor Wiederverwendung Fachleute hinzuziehen.
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