Stoff   CHLORSILANE, ÄTZEND, ENTZÜNDBAR, N.A.G.
UN Nummer   2986
Gefahrnummer   X83
ADR Gefahrzettel   8+3
ADR Klasse   8
Klassifizierungscode   CF1
Verpackungsgruppe   II
ERI-Card   8-59
 
Unfall-Hilfeleistung
Ätzender Stoff, entzündbar

1. Eigenschaften.
  • Ätzend, kann Haut, Augen und Atemwege schädigen.
  • Heftige Reaktion mit Wasser, unter Bildung gefährlicher Gase.
  • Flammpunkt zwischen 23°C und 60°C (oder über 60°C; das Produkt wird oberhalb seines Flammpunktes befördert).

2. Gefahren.
  • Die Hitzeeinwirkung auf Behälter führt zu Druckanstieg mit Berstgefahr und nachfolgender Explosion.
  • Entwickelt ätzende und reizende Dämpfe, auch im Brandfall.
  • Kann bei erhöhten Umgebungstemperaturen mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.
  • Kann Metalle angreifen, hierbei Wasserstoffgas entwickeln und mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.
  • Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen.

3. Persönlicher Schutz.
  • Chemikalienbeständige Kleidung (z.B. Spritzschutz-, Säureschutzkleidung)
  • Umluftunabhängiger Atemschutz
  • Chemikalienschutzanzug bei Arbeiten im Wirkbereich des Stoffes oder der Dämpfe
  • Unter dem Schutzanzug gegebenenfalls Feuerschutzkleidung nach EN 469 tragen.

4. Einsatz-Massnahmen.
  4.1 Allgemeine Massnahmen.
  • Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen.
  • Ladung trocken halten. Kontakt mit Wasser vermeiden.
  • Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des Gefahrenbereichs anlegen.
  • Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.

  4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.
  • Lecks wenn möglich schließen.
  • Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.
  • Keine funkenreißenden Werkzeuge verwenden. Explosionsgeschützte Ausrüstung einsetzen.
  • Falls der Stoff flüssig ist, auf explosionsfähige Atmosphäre überprüfen.
  • Flüssigkeit mit trockenem Sand oder anderen geeigneten trockenen Materialien aufnehmen.
  • Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
  • Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.

  4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).
  • Mit Pulver löschen.
  • Nicht mit Wasser oder Schaum löschen.
  • Unbeschädigte Behälter aus der Wärmestrahlung entfernen.
  • Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.

5. Erste Hilfe.
  • Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
  • Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen.
  • Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
  • Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen.
  • Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden.

6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.
  • Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort Fachberater hinzuziehen.

7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.
  7.1 Ablegen der Schutzkleidung.
  • Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen.
  • Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen.
  • Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten.

  7.2 Reinigung der Ausrüstung.
  • Vor Abtransport von der Einsatzstelle mit Wasser abspülen.
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