Stoff   SELBSTERHITZUNGSFÄHIGER ANORGANISCHER FESTER STOFF, GIFTIG, N.A.G.
UN Nummer   3191
Gefahrnummer   46
ADR Gefahrzettel   4.2+6.1
ADR Klasse   4.2
Klassifizierungscode   ST4
Verpackungsgruppe   II,III
ERI-Card   4-40
 
Unfall-Hilfeleistung
Entzündbarer fester Stoff, giftig

1. Eigenschaften.
  • Gefährlich für Haut, Augen und Atemwege.
  • Giftig bei Verschlucken, Einatmen oder Hautkontakt.
  • Leicht oder spontan entzündbar.
  • Gefahr einer heftigen Reaktion bei Erhitzung oder Brand.
  • Selbsterhitzungsfähig

2. Gefahren.
  • Entwickelt giftige und reizende Dämpfe, auch im Brandfall.
  • Erwärmung von Behältern kann zum Druckanstieg und Bersten führen.

3. Persönlicher Schutz.
  • Chemikalienbeständige Kleidung (z.B. Spritzschutz-, Säureschutzkleidung)
  • Umluftunabhängiger Atemschutz
  • Chemikalienschutzanzug bei Arbeiten im Wirkbereich des Stoffes oder der Dämpfe

4. Einsatz-Massnahmen.
  4.1 Allgemeine Massnahmen.
  • Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen.
  • Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des Gefahrenbereichs anlegen.
  • Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.

  4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.
  • Lecks wenn möglich schließen.
  • Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.
  • Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.

  4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).
  • Behälter mit Wasser kühlen.
  • Mit Vollstrahl löschen.
  • Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
  • Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.

5. Erste Hilfe.
  • Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
  • Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
  • Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen.
  • Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Hautbereiche mit Seife und viel Wasser spülen.
  • Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden.

6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.
  • Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort Fachberater hinzuziehen.

7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.
  7.1 Ablegen der Schutzkleidung.
  • Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen.
  • Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen.
  • Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten.

  7.2 Reinigung der Ausrüstung.
  • Vor Verlassen der Einsatzstelle Fachleute hinzuziehen.
Top


© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-.
http://www.cefic.org - Telephone +32 (0)2 436 9300