Stoff   KLINISCHER ABFALL, UNSPEZIFIZIERT, N.A.G. oder (BIO)MEDIZINISCHER ABFALL, N.A.G. oder VORSCHRIFTSGEMÄSSER MEDIZINISCHER ABFALL, N.A.G.
UN Nummer   3291
Gefahrnummer   606
ADR Gefahrzettel   6.2
ADR Klasse   6.2
Klassifizierungscode   I3
Verpackungsgruppe  
ERI-Card   6-12
 
Unfall-Hilfeleistung
Ansteckungsgefährlicher Stoff

1. Eigenschaften.
  • Gefährlich für Haut, Augen und Atemwege.
  • Ansteckungsgefahr für Mensch und Tier. Große Kontaminationsgefahr für Erdreich und Wasser.
  • Flammpunkt über 60°C oder nicht entzündbar.

2. Gefahren.
  • Erwärmung von Behältern kann zum Druckanstieg und Bersten führen.

3. Persönlicher Schutz.
  • Chemikalienbeständige Kleidung (z.B. Spritzschutz-, Säureschutzkleidung)
  • Umluftunabhängiger Atemschutz
  • Chemikalienschutzanzug bei Arbeiten im Wirkbereich des Stoffes oder der Dämpfe

4. Einsatz-Massnahmen.
  4.1 Allgemeine Massnahmen.
  • Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des Gefahrenbereichs anlegen.
  • Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
  • Bei Verdacht auf Kontamination Personen und Tiere bis zur medizinischen/tiermedizinischen Untersuchung isolieren.

  4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.
  • Lecks wenn möglich schließen.
  • Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.
  • Flüssigkeit mit Sand, Erde oder anderen geeigneten Materialien aufnehmen.
  • Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.

  4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).
  • Beschädigte Behälter brennen lassen. Brandausbreitung mit Sprühstrahl verhindern.
  • Löschmittel sparsam einsetzen und zurückhalten.
  • Unbeschädigte Behälter aus der Wärmestrahlung entfernen.

5. Erste Hilfe.
  • Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
  • Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen.
  • Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
  • Erste Hilfe darf nur von Einsatzkräften mit geeigneter Schutzausrüstung geleistet werden.
  • Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden.

6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.
  • Ausgetretenes Produkt in dicht schließende Behälter aufnehmen.

7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.
  7.1 Ablegen der Schutzkleidung.
  • Zur Dekontamination unbedingt Fachleute hinzuziehen.

  7.2 Reinigung der Ausrüstung.
  • Vor Verlassen der Einsatzstelle Fachleute hinzuziehen.
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