Stoff   VERDICHTETES GAS, GIFTIG, ÄTZEND, N.A.G.
UN Nummer   3304
Gefahrnummer   268
ADR Gefahrzettel   2.3+8
ADR Klasse   2
Klassifizierungscode   1TC
Verpackungsgruppe  
ERI-Card   2-38
 
Unfall-Hilfeleistung
Verdichtetes Gas, giftig und ätzend

1. Eigenschaften.
  • Ätzend, kann Haut, Augen und Atemwege schädigen.
  • Giftig bei Einatmen oder Hautkontakt
  • Nicht entzündbar
  • Das Gas wird durch Sprühstrahl gebunden oder stark verdünnt.

2. Gefahren.
  • Erwärmung des Behälters führt zu Druckanstieg und Berstgefahr mit schlagartiger Freisetzung von Gas.
  • Kann bei einem Brand reagieren und giftige oder reizende Gase oder Dämpfe entwickeln.
  • Kann Metalle angreifen, hierbei Wasserstoffgas entwickeln und mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.
  • Das Gas kann unsichtbar sein, in Kanalisation und Kellerräume eindringen oder die Atemluft in geschlossenen Räumen verdrängen.

3. Persönlicher Schutz.
  • Chemikalienschutzanzug CSA-Vollschutz

4. Einsatz-Massnahmen.
  4.1 Allgemeine Massnahmen.
  • Gefahr für die Öffentlichkeit! Personen in der Nähe auffordern, in Gebäuden zu bleiben, Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen abzustellen. Evakuierung von Personen erwägen.
  • Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des Gefahrenbereichs anlegen.
  • Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
  • Personen auffordern, Kellerräume, Kanalisation oder andere geschlossene tieferliegende Räume zu verlassen und nicht wieder zu betreten.

  4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.
  • Lecks wenn möglich schließen.
  • Gaswolke mit Sprühstrahl niederschlagen oder verwirbeln.
  • Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
  • Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.

  4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).
  • Behälter mit Wasser kühlen.
  • Aus geschützter Stellung arbeiten, um Gefährdung der Einsatzkräfte zu reduzieren. Mobile Wasserwerfer verwenden.
  • Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
  • Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.

5. Erste Hilfe.
  • Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
  • Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen.
  • Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
  • Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden.

6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.
  • Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort Fachberater hinzuziehen.

7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.
  7.1 Ablegen der Schutzkleidung.
  • Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen.
  • Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen.

  7.2 Reinigung der Ausrüstung.
  • Vor Verlassen der Einsatzstelle Fachleute hinzuziehen.
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