Unfall-Hilfeleistung
Tiefkalt verflüssigtes Gas, brandfördernd
1. Eigenschaften.
- Gefährlich für Haut, Augen und Atemwege.
- In flüssiger Form hat der Stoff sehr tiefe Temperaturen.
- Das Gas kann wirken ohne vorher wahrgenommen zu werden.
2. Gefahren.
- Erwärmung des Behälters führt zu Druckanstieg und Berstgefahr mit schlagartiger Freisetzung einer Dampfwolke, die sich mit einer Druckwelle ausbreiten kann (Gefahr eines BLEVE).
- Kontakt mit dem flüssigen Stoff läßt viele Materialien einschließlich der Schutzkleidung spröde werden.
- Kontakt mit dem flüssigen Stoff führt zu Erfrierungen und schweren Augenverletzungen.
- Kontakt mit brennbaren Stoffen kann einen Brand oder eine Explosion verursachen.
- Das Gas kann unsichtbar sein, in Kanalisation und Kellerräume eindringen oder die Atemluft in geschlossenen Räumen verdrängen.
- Verstärkt die Brandgefahr bei brennbaren Stoffen, insbesondere bei Kleidungsstücken.
3. Persönlicher Schutz.
- Chemikalienbeständige Kleidung (z.B. Spritzschutz-, Säureschutzkleidung)
- Umluftunabhängiger Atemschutz
- Kälte-isolierende Unterkleidung und dicke Handschuhe aus Textil- oder Leder
4. Einsatz-Massnahmen.
4.1 Allgemeine Massnahmen.
- Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen.
- Gefahr für die Öffentlichkeit! Personen in der Nähe auffordern, in Gebäuden zu bleiben, Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen abzustellen. Evakuierung von Personen erwägen.
- Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des Gefahrenbereichs anlegen.
- Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
- Den Kontakt mit brennbaren Stoffen (z.B. Benzin) vermeiden.
- Personen auffordern, Kellerräume, Kanalisation oder andere geschlossene tieferliegende Räume zu verlassen und nicht wieder zu betreten.
4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.
- Lecks wenn möglich schließen.
- Gaswolke mit Sprühstrahl niederschlagen oder verwirbeln.
- Zur Leckabdichtung keine Stopfen/Keile aus organischem Material (z.B. Holz) verwenden.
- Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
- Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.
- Falls Fachberater nicht verfügbar, ausgetretenen Stoff verdampfen lassen. Wenn Personen nicht gefährdet werden, Verdampfung mit Sprühstrahl beschleunigen.
4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).
- Behälter mit Wasser kühlen.
- Kein Wasser auf Leckstellen oder Sicherheitseinrichtungen geben.
- Falls ohne Risiko möglich, Gaszufuhr absperren.
- Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
- Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.
5. Erste Hilfe.
- Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
- Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen.
- Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
- Erfrorene Körperteile vorsichtig mit kaltem Wasser auftauen.
6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.
- Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort Fachberater hinzuziehen.
7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.
7.1 Ablegen der Schutzkleidung.
- Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
7.2 Reinigung der Ausrüstung.
- Zum nächstmöglichen Zeitpunkt und vor Wiederverwendung Fachleute hinzuziehen.
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