Stoff   KUNSTSTOFFPRESSMISCHUNG, entzündbare Dämpfe abgebend
UN Nummer   3314
Gefahrnummer   90
ADR Gefahrzettel   None
ADR Klasse   9
Klassifizierungscode   M3
Verpackungsgruppe   III
ERI-Card   9-06
 
Unfall-Hilfeleistung
Polymer, enthält entzündbare, flüssige Stoffe

1. Eigenschaften.
  • Leicht oder spontan entzündbar.
  • Flammpunkt über 60°C oder nicht entzündbar.

2. Gefahren.
  • Entwickelt giftige und reizende Dämpfe bei starker Erwärmung oder Brand.
  • Erwärmung von Behältern kann zum Druckanstieg und Bersten führen.

3. Persönlicher Schutz.
  • Umluftunabhängiger Atemschutz

4. Einsatz-Massnahmen.
  4.1 Allgemeine Massnahmen.
  • Mit dem Wind vorgehen.
  • Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen.

  4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.
  • Lecks wenn möglich schließen.
  • Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.
  • Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.

  4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).
  • Behälter mit Wasser kühlen.
  • Mit Sprühstrahl löschen
  • Nicht mit Vollstrahl löschen.
  • Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
  • Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.

5. Erste Hilfe.
  • Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen.
  • Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen.

6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.
  • Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.

7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.
  7.1 Ablegen der Schutzkleidung.
  • Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.

  7.2 Reinigung der Ausrüstung.
  • Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
Top


© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-.
http://www.cefic.org - Telephone +32 (0)2 436 9300