Stoff   RADIOAKTIVE STOFFE MIT GERINGER SPEZIFISCHER AKTIVITÄT (LSA-II), nicht spaltbar oder spaltbar, freigestellt
UN Nummer   3321
Gefahrnummer   70
ADR Gefahrzettel   7X
ADR Klasse   7
Klassifizierungscode  
Verpackungsgruppe  
ERI-Card   7-02
 
Unfall-Hilfeleistung
Radioaktiver Stoff , nicht spaltbar oder spaltbar freigestellt

1. Eigenschaften.
  • Das radiologische Gefährdungspotential kann gering bis hoch sein.
  • Die Gefahrzettel der Klasse 7 geben Hinweise auf die maximale Dosisleistung an der Oberfläche des unbeschädigten Versandstückes: Kategorie I-WEISS: 0,005 mSv/h Kategorie II-GELB: 0,5 mSv/h Kategorie III-GELB: 2 mSv/h (bei Transporten unter ausschließlicher Verwendung: 10 mSv/h).

2. Gefahren.
  • Kann bei starker Erwärmung oder Brand radioaktive, giftige und ätzende Dämpfe entwickeln.
  • Externes Bestrahlungsrisiko bei unbeschädigten Versandstücken: nur für Versandstücke der Kategorien II-GELB und III-GELB.
  • Kontaminations- und Inkorporationsgefahr nur bei beschädigten Versandstücken.

3. Persönlicher Schutz.
  • Umluftunabhängiger Atemschutz
  • Chemikalienbeständige Kleidung bei Kontaminationsgefahr.
  • Personendosimeter und Dosisleistungsmeßgerät

4. Einsatz-Massnahmen.
  4.1 Allgemeine Massnahmen.
  • Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des Gefahrenbereichs anlegen.
  • Gefahr für die Öffentlichkeit ! Personen in der Nähe warnen und den Gefahrenbereich unverzüglich räumen.
  • Gefahrenbereich: Absperrung bei einer lokale gesetzliche Dosisleistung festlegen.
  • Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
  • Zuständige Behörden benachrichtigen.

  4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.
  • Ausgetretenen Stoff oder aus einer Abschirmung herausgefallenen Strahler nicht berühren.
  • Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.
  • Flüssigkeit mit Sand, Erde oder anderen geeigneten Materialien aufnehmen.
  • Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.

  4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).
  • Mit allen verfügbaren Mitteln löschen, aber keinen Vollstrahl einsetzen!
  • Unbeschädigte Behälter aus der Wärmestrahlung entfernen.
  • Löschmittel sparsam einsetzen und zurückhalten.

5. Erste Hilfe.
  • Betroffene Personen aus dem Gefahrenbereich retten, beachte die Gefährdung durch radioaktive Strahlung
  • Erste Hilfe darf nur von Einsatzkräften mit geeigneter Schutzausrüstung geleistet werden.
  • Kontaminierte Kleidung sofort entfernen, hierbei (z.B mit einer Maske) die Atemwege schützen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen.
  • Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
  • Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden.

6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.
  • Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort Fachberater hinzuziehen.

7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.
  7.1 Ablegen der Schutzkleidung.
  • Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug Einsatzkräfte mit Messgerät auf Kontamination überprüfen.
  • Zur Dekontamination unbedingt Fachleute hinzuziehen.

  7.2 Reinigung der Ausrüstung.
  • Vor Verlassen der Einsatzstelle Fachleute hinzuziehen.
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