Unfall-Hilfeleistung 
    Explosionsgefährliche Stoffe und Gegenstände mit einem geringen Explosionsrisiko (Unterklasse 1.4) 
     1. Eigenschaften. 
    - Explosionsgefährliche Stoffe oder Gegenstände mit Explosivstoffen (z.B. Munition).
  
    - Kann zusätzlich giftige oder ätzende Eigenschaften haben.
  
     2. Gefahren. 
    - Vermindertes Explosionsrisiko. Auswirkungen sind weitgehend auf ein Versandstück beschränkt.
  
    - Kann im Brandfall giftige oder ätzende Dämpfe entwickeln.
  
     3. Persönlicher Schutz. 
    - Umluftunabhängiger Atemschutz
  
     4. Einsatz-Massnahmen. 
      4.1 Allgemeine Massnahmen. 
    - Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen. In der Nähe der Ladung keine elektronischen Geräte betreiben.
  
    - Abstand halten und sofort jede geeignete Deckungsmöglichkeit nutzen.
  
    - Gefahr für die Öffentlichkeit ! Personen in der Nähe warnen und den Gefahrenbereich unverzüglich räumen.
  
    - Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
  
    - Herabgefallene oder herausgeschleuderte Explosivstoffe oder Gegenstände NICHT BERÜHREN!
  
    - Zuständige Behörden benachrichtigen.
  
       4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. 
    - KEINE MASSNAHMEN ZUR EINGRENZUNG EINES STOFFAUSTRITTS! Sofort Fachleute hinzuziehen.
  
    - Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde benachrichtigen.
  
       4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen). 
    - Ausbreitung des Brandes verhindern. Vollstrahl einsetzen!
  
    - Aus geschützter Stellung arbeiten, um Gefährdung der Einsatzkräfte zu reduzieren. Mobile Wasserwerfer verwenden.
  
    - Gefahrenbereich für die Bevölkerung im Umkreis von mindestens 100 m um die Unfallstelle. Sofort räumen!
  
    - Gefahrenbereich für die Einsatzkräfte im Umkreis von mindestens 25 m um die Unfallstelle. Zurückziehen!
  
     5. Erste Hilfe. 
    - Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen.
  
    - Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
  
     6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. 
    - Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort Fachberater hinzuziehen.
  
     7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz. 
      7.1 Ablegen der Schutzkleidung. 
    - Zur Dekontamination unbedingt Fachleute hinzuziehen.
  
       7.2 Reinigung der Ausrüstung. 
    - Vor Verlassen der Einsatzstelle Fachleute hinzuziehen.
  
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