Unfall-Hilfeleistung 
    Ätzender Stoff 
     1. Eigenschaften. 
    - Ätzend, kann Haut, Augen und Atemwege schädigen.
  
    - Flammpunkt über 60°C oder nicht entzündbar.
  
     2. Gefahren. 
    - Die Hitzeeinwirkung auf Behälter führt zu Druckanstieg mit Berstgefahr und nachfolgender Explosion.
  
    - Entwickelt ätzende und reizende Dämpfe, auch im Brandfall.
  
    - Kann Metalle angreifen, hierbei Wasserstoffgas entwickeln und mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.
  
    - Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen.
  
     3. Persönlicher Schutz. 
    - Chemikalienbeständige Kleidung (z.B. Spritzschutz-, Säureschutzkleidung)
  
    - Umluftunabhängiger Atemschutz
  
    - Chemikalienschutzanzug bei Arbeiten im Wirkbereich des Stoffes oder der Dämpfe
  
     4. Einsatz-Massnahmen. 
      4.1 Allgemeine Massnahmen. 
    - Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des Gefahrenbereichs anlegen.
  
       4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. 
    - Lecks wenn möglich schließen.
  
    - Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.
  
    - Flüssigkeit mit Sand, Erde oder anderen geeigneten Materialien aufnehmen.
  
    - Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
  
    - Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.
  
       4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen). 
    - Behälter mit Wasser kühlen.
  
    
    - Nicht mit Vollstrahl löschen.
  
    - Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
  
    - Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.
  
     5. Erste Hilfe. 
    - Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
  
    - Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen.
  
    - Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
  
    - Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden.
  
     6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. 
    - Säurebeständige Ausrüstung einsetzen.
  
    - Ausgetretenes Produkt in belüfteten und mit Absorptionsfiltern ausgestatteten Behältern aufnehmen.
  
     7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz. 
      7.1 Ablegen der Schutzkleidung. 
    - Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen.
  
    - Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen.
  
    - Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten.
  
       7.2 Reinigung der Ausrüstung. 
    - Vor Abtransport von der Einsatzstelle mit Wasser abspülen.
  
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